Die Mieterin / der Mieter ist zugleich Bootsführerin / Bootsführer und voll verantwortlich für das Boot und dessen Insassen. Für allfällige Schäden an Personen und Sachen ist sie / er voll haftbar. Die Mieterin / der Mieter verpflichtet sich, die folgenden Vorschriften strikte zu beachten:
- Zufahrt zum Ufer ist nur bei der Bootsvermietung Enge erlaubt.
- Der Mindestabstand zum Ufer beträgt 50 Meter.
- Kursschiffe haben immer Vortritt. Zu diesen ist stets ein Mindestabstand von 50 m einzuhalten.
- Bei Sturmwarnung (oranges Blinklicht 90x pro Minute) unverzüglich mit der Bootsvermietung Enge Rücksprache halten.
- Das Aneinandermachen und Nebeneinanderliegen unserer Mietboote ist untersagt. Dies gilt selbstverständlich auch für fremde Boote.
- Der Fahrer darf nicht alkoholisiert sein. (max. 0,5 Promille).